Im Landtag

Björn Thoroe im Landtag

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über meine Arbeit im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Zum einen besteht diese Tätigkeit in der Präsenz an den Sitzungstagen, wo ich Reden halte, mich an den Abstimmungen beteilige, durch Fragen an andere Rednerinnen und Redner die Debatte anheize und auch mal einen Zwischenruf von mir gebe. Bei den Sitzungen der Ausschüsse, an denen ich teilnehme, ist die Befassung zwar themenbezogener – aber auch hier kommt es immer wieder zu hitzigen Debatten.

Zum anderen besteht die Landtagsarbeit in vielen Gesprächen, der Einholung von Fachinformationen, der Ausarbeitung von parlamentarischen Initativen, dem Schreiben von Reden und dem lesen von noch viel mehr Papier. Diese Arbeit geschieht weitestgehend „unsichtbar“ in den Büros der Fraktion – und wird durch die tatkräftige Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst ermöglicht.

Parlamentarische Initiativen

Einen vollständigen und tagesaktuellen Überblick über die von mir eingebrachten parlamentarischen Initiativen finden Sie hier auf den Seiten des Landtages.


Anfragen
Als Kleine Anfrage werden schriftlich abgefasste Fragen zu bestimmten Themen, Ereignissen und Sachverhalten bezeichnet, welche ein Abgeordneter an die Regierung stellt. Die Landesregierung ist zur Beantwortung innerhalb weniger Wochen verpflichtet.

Kleine Anfragen werden erst veröffentlicht, wenn die Antwort der Landesregierung vorliegt. Meine bisherigen -beantworteten- Anfragen finden Sie hier.


Anträge
Unter Anträgen werden Eingaben verstanden, welche in den zuständigen Ausschüssen und (nicht in allen Fällen) im Landtag zur Abstimmung gestellt werden. Dieses können Gesetzesentwürfe, Resolutionen, Entschließungen oder aber Änderungsanträge zu von Anderen eingebrachten Anträge sein.

Meine bisherigen Anträge finden Sie hier.

Reden

Die Debatten im Landtag, welche durch die jeweilige Tagesordnung der Sitzung bestimmt werden, sind dadurch geprägt dass zu jedem Punkt mindestens eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter einer jeden Fraktion eine Rede hält. Nicht selten sind diese Reden von Zwischenrufen anderer Abgeordneten begleitet, welche ebenso im Protokoll dokumentiert sind.

An die jeweiligen Rednerinnen oder Redner können – wenn diese es zulassen – durch andere Abgeordnete Zwischenfragen gestellt werden.

Ebenso besteht in wichtigen Debatten nach den Hauptreden die Möglichkeit, so genannte Dreiminutenbeiträge (in anderen Parlamenten auch als Kurzintervention bezeichnet) zu halten. Diese sind häufig spontaner als die -meistens- vorher geschriebenen Reden.

Meine bisherigen Reden vor dem Landtag finden Sie hier.