Zur Bäderregelung und den Landenöffnungszeiten

17. November 2010  Im Landtag, Reden
Björn Thoroe hält Landtagsrede

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

Die Debatte zur Bäderregelung läuft gerade und treibt seltsame Blüten. Die letzte Ausschusssitzung zur Behandlung des Gesetzentwurfes war eine Farce.Der Minister berichtete dem Ausschuss von bevorstehenden Gesprächen mit Kirchen und Gewerkschaften am 25. November. Er betonte in diesem Zusammenhang, dass er nicht gedenke auf diesem Treffen einen Kompromissvorschlag zu präsentieren. Er habe die Absicht sich die Vorschläge der Kirchen und Gewerkschaften anzuhören und dann im Anschluss nichts zu ändern. Deshalb könne auch der vorliegende Gesetzentwurf ruhig schon vor dem Treffen abgelehnt werden. Dies ist ein weiteres Beispiel für die kompromisslose Haltung der Landesregierung. Was andere sagen hört man sich im besten Falle an. Argumenten gegenüber ist man absolut unaufgeschlossen. DIE LINKE fordert die Landesregierung und Minister de Jager auf ergebnisoffen in die Verhandlungen mit Kirchen und Gewerkschaften hineinzugehen.

Mit dieser Aussage sind anscheinend die Fraktionen von FDP und CDU ebenfalls einverstanden. Sie setzten eine Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf durch. Die Begründung dafür war überraschend. CDU und FDP stellten die steile These in den Raum das Ladenöffnungszeitengesetz stehe mit der Bäderregelung in keinem ‚Zusammenhang. Das zeugt von Unkenntnis oder Desinteresse.

Im Ladenöffnungszeitengesetz ist zum Beispiel die Zahl der Sonntage bestimmt, an denen Geschäfte in den in der Bäderregelung aufgeführten Orten sonntags geöffnet haben dürfen.

Zur Zeit sind dies alle Sonntage in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober. Damit sind nur sechs Sonntage im Jahr von der Bäderregelung ausgenommen. Die bestehende Regelung macht Sonntagsöffnungszeiten zur Regel nicht zur Ausnahme. Dies lehnt DIE LINKE entschieden ab. Sonntagsöffnungszeiten sind der Ausdruck deregulierter Lebensverhältnisse.

Die Verkäufer und in den meisten Fällen Verkäuferinnen müssen sonntags im Geschäft stehen. Sie haben keinen gesicherten festen Tag in der Woche für ihre Familien und ihre Freundinnen und Freunde. Das will DIE LINKE nicht! Auch Immer und zu jeder Zeit Konsumterror ausgesetzt zu sein, ist für DIE LINKE nicht erstrebenswert.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN begrenzt die Sonntagsöffnungszeiten in Bäderorten auf die Zeit vom 15. März bis zum 31. Oktober. So fallen noch 29 Sonntage unter die Bäderregelung. Keine Lösung, wie DIE LINKE sie wünscht. DIE LINKE will Ladenöffnungszeiten am Sonntag bis auf sehr wenige Ausnahmen generell verbieten. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Daher werden wir ihm zustimmen.

Der Minister berichtete dem Ausschuss von bevorstehenden Gesprächen mit Kirchen und Gewerkschaften am 25. November. Er betonte in diesem Zusammenhang, dass er nicht gedenke auf diesem Treffen einen Kompromissvorschlag zu präsentieren. Er habe die Absicht sich die Vorschläge der Kirchen und Gewerkschaften anzuhören und dann im Anschluss nichts zu ändern. Deshalb könne auch der vorliegende Gesetzentwurf ruhig schon vor dem Treffen abgelehnt werden.

Dies ist ein weiteres Beispiel für die kompromisslose Haltung der Landesregierung. Was andere sagen hört man sich im besten Falle an. Argumenten gegenüber ist man absolut unaufgeschlossen. DIE LINKE fordert die Landesregierung und Minister de Jager auf ergebnisoffen in die Verhandlungen mit Kirchen und Gewerkschaften hineinzugehen.

Mit dieser Aussage sind anscheinend die Fraktionen von FDP und CDU ebenfalls einverstanden. Sie setzten eine Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf durch. Die Begründung dafür war überraschend. CDU und FDP stellten die steile These in den Raum das Ladenöffnungszeitengesetz stehe mit der Bäderregelung in keinem ‚Zusammenhang. Das zeugt von Unkenntnis oder Desinteresse.

Im Ladenöffnungszeitengesetz ist zum Beispiel die Zahl der Sonntage bestimmt, an denen Geschäfte in den in der Bäderregelung aufgeführten Orten sonntags geöffnet haben dürfen.

Zur Zeit sind dies alle Sonntage in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober. Damit sind nur sechs Sonntage im Jahr von der Bäderregelung ausgenommen. Die bestehende Regelung macht Sonntagsöffnungszeiten zur Regel nicht zur Ausnahme. Dies lehnt DIE LINKE entschieden ab. Sonntagsöffnungszeiten sind der Ausdruck deregulierter Lebensverhältnisse.

Die Verkäufer und in den meisten Fällen Verkäuferinnen müssen sonntags im Geschäft stehen. Sie haben keinen gesicherten festen Tag in der Woche für ihre Familien und ihre Freundinnen und Freunde. Das will DIE LINKE nicht! Auch Immer und zu jeder Zeit Konsumterror ausgesetzt zu sein, ist für DIE LINKE nicht erstrebenswert.

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